Meine Rechtsgebiete
Ich unterstütze und vertrete Sie in verschiedenen Rechtsgebieten, die ich Ihnen nachfolgend gerne ein wenig näher erläutern möchte.
Familienrecht
Kontaktieren Sie mich rechtzeitig im Falle einer Trennung, bei einer bevorstehenden Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie mit viel Einfühlungsvermögen und großem Fachwissen. Gemeinsam besprechen wir in Ruhe alle Fragen, die nun auf Sie zukommen. Dies kann die Unterhaltsregelung oder die elterliche Sorge und das Umgangsrecht betreffen. Wir klären die künftige Nutzung der Ehewohnung und die Vermögensauseinandersetzung, also die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Im Idealfall können wir eine einvernehmliche Regelung herbeiführen, die in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung festgehalten werden kann und die ich gerne in Ihrem Sinne vorbereite und durchsetze. Aber auch wenn Sie einen Ehevertrag schließen wollen, informiere ich Sie umfassend. Ebenso berate ich Sie zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Verkehrsrecht
Im Straßenverkehr kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Wenn Sie Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durchsetzen wollen, begleite ich Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem Recht. Der Verlust der Fahrerlaubnis hat meist unangenehme Konsequenzen, insbesondere wenn Sie zum Beispiel beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Wenden Sie sich daher gleich an mich, wenn Ihnen der Entzug des Führerscheins droht. Ich helfe Ihnen bei einem ungerechtfertigten Bußgeldverfahren ebenso wie bei allen Fragen rund um den Autokauf. Wenn es um das Verkehrsrecht und das Führerscheinrecht geht, bin ich Ihr professioneller Ansprechpartner.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt Ihre Ansprüche und Ihre Pflichten als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber. Wenn Sie Fragen zur Gestaltung oder zu den Inhalten eines Arbeitsvertrages
haben, kann ich Ihnen weiterhelfen. Ich stehe Ihnen bei einer
Abmahnung oder bei einer
Kündigung
zur Seite und unterstütze Sie dabei,
Zahlungsansprüche
durchzusetzen.
Erbrecht
Das Erbrecht ist oft kompliziert und erfordert konkrete und genaue Formulierungen. Daher empfiehlt es sich, bei der Gestaltung des Testaments fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen, damit der Wille nach dem Ableben auch umgesetzt wird. Ich informiere Sie unter anderem zum Pflichtteilsrecht und zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Ausarbeitung des Testaments können so alle Aspekte berücksichtigt werden. Ebenso macht es Sinn, sich Gedanken darüber zu machen, was geschehen soll, wenn Entscheidungen nicht mehr selbstständig getroffen werden können. Dies kann im Vorfeld in einer Vorsorgevollmacht und in einer Patientenverfügung festgehalten werden, für deren Ausgestaltung ich Ihnen jederzeit zur Verfügung stehe. Sie können sich auch im Erbfall an mich wenden, ich begleite Sie mit viel Fingerspitzengefühl bei der Verwaltung des Erbes und bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Diskretion ist dabei für mich selbstverständlich.
Anwaltskanzlei Reich
Wettinplatz 3
01640 Coswig
Bürozeiten:
Montag und Donnerstag
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Dienstag und Mittwoch
9 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 18 Uhr
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Termine können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.